Ekkehard von Guenther 22301 Hamburg |
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Ekkehard von Guenther, , 22301 Hamburg
Familienkasse
Kurt
Schumacher Allee 16
20097 Hamburg
Betrifft
Beschwerde
Hamburg, den 1.12.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
Auf meinen Einspruch vom 17.10.15 habe ich
von Ihnen bis heute keine Antwort erhalten.
Mit Datum vom 28.10. schickten Sie einen
Bescheid, in dem Sie „meinem“ „Antrag vom 1.10.2015“ „entsprachen“ . Ich habe
keinen Antrag am 1.10 gestellt. Ich fordere Sie auf, die Kontinuität des
Kindergeldbezuges wieder her zu stellen, die mit der Geburt unseres ältesten
Kindes im September 1988 vor 27 Jahren begonnen hat und die mit dem im Dezember
1998 geborenen 5. Kind fortbesteht. Die dem Anspruch zugrunde liegende Leistung
wurde und wird kontinuierlich erbracht, unabhängig davon, was die
„Familien“kasse gerade leistet oder nicht leistet, zum Glück, Ihnen kanns ja
egal sein.
In Ihrer Begründung zum Bescheid vom 28.10.
mit dem von Ihnen gesetzten Stichtag 1.10. zahlen Sie für Charlie für
August 219,00 Eur, für Doris oder Emil noch ebenfalls eine
Nachzahlung von 6,00 Eur . Außerdem gibt’s für Bertha auch was. Sie kommen auf
eine Nachzahlung von 995.- . Spielt keine Rolle, wie Sie das machen. In der
Summe geht es um 4 Kinder im August mit
789.- und 3 Kinder im September + Oktober mit 2 * 570 .- Zusammen ergibt das
einen Anspruch von
Eur
1.929.- Ihre Zahlungen bis zum 3.11.15
betragen in der Summe
Eur 1.991.-. Sie haben also in diesen Zeitraum
Eur 62. - zuviel gezahlt.
Etwas anders sieht es aus, wenn man das
ganze Jahr 2015 bis Oktober betrachtet.
(Siehe Anlage Seite 1, Tabellen 2015
Leistungen und 2015 Anspruch.)
Betrachten wir in Ihren Zahlungen die von
Ihnen bewilligte Tranche Emil –Doris und lassen wir die offenen Vorgänge
Bertha, Charlie zunächst beiseite..
Die eingegangenen Beträge zeigen ein
dauerndes Auf und Ab. Da ist Doris 18 Jahre alt geworden, und Sie wollen
wissen, ob sie tatsächlich immer noch vorhat bis zum Abitur zur Schule zu
gehen. Was meinen Sie, wie oft ich ein Mädchen, das im Abitur steht,
daran erinnern muss, eine Schulbescheinigung einzuholen, und wie oft ichs an
einem Tag nicht tue, weil sie sich auf eine konkrete Prüfung vorbereitet?
Immerhin wird sie irgendwann mir eine Schulbescheinigung mitgebracht haben und
ich werde sie eingereicht haben und es erfolgt eine rückwirkende Zahlung am 27.
Juni.
Zwei Monate später am 19. August der gleiche
Spaß: Jetzt bestrafen Sie die nicht vorliegende Auskunft zur Berufsausbildung,
bzw Studium mit Kindergeldentzug. Es ist nun einmal so, dass eine Bestätigung
der Hochschule zum Studienplatz erst am 15. September 15 erfolgt, und erst danach versendet werden
kann. Die von Ihnen ausgedachte Frist hat nun mal nichts mit den realen Möglichkeiten
zur Einhaltung zu tun.
Dann gibt es am 7. Oktober eine Zahlung von
Eur 376.- . Ich verstehe das als Nachzahlung Doris für die Monate August und
September.
Trotzdem am 20. Oktober wieder nur Geld für
ein Kind Eur 188.- Warum?
Dann, am 20. Oktober, eine von Ihnen nicht
dokumentierte Zahlung von Eur 60.-
Wahrscheinlich soll ich mir selber einen
Reim darauf machen. Aber das kann ich auch. Aus der Tabelle der
Zahlungseingänge 2015 geht eindeutig hervor, dass Sie die Anpassung zum 1.
Januar verschludert haben. Sie haben pro Kind Eur 184.- anstatt Eur 188.-
bezahlt. Im Fall Emil bis August
entsprechend 8*4 = 32 Eur zu wenig. Im Fall Doris 7*4 = 28 Eur, weil Sie im
August nicht gezahlt haben. Das ergibt zusammen die 60 Eur, die da am 20.
Oktober unkommentiert eintrudeln.
Und zwar, nachdem ich Sie mit meinem
Einspruch vom 17.10. darauf hingewiesen habe (Seite 2, Absatz2):
„Bisher
wurden für Emil und Doris bis August je 184.- bezahlt. Es ist Ihnen entgangen,
dass seit dem 1.1.2015 der Anspruch für das erste und zweite Kind 188.-
beträgt.
Im
Monat September 2015 wurde nur für Emil am 18.9.15 Eur 188.- gezahlt. Eine
stillschweigende Korrektur des Betrages, ohne dass die Monate Januar bis August
nachgeführt worden sind. Eine Zahlung für Doris ist nicht erfolgt.“
Hat man Ihnen den Textbaustein für
Entschuldigungssätze nicht gezeigt?
Oder wollen Sie sagen, daß es einen
Textbaustein für Ihre Fehlleistungen gar nicht gibt?
Oder daß eine von Ihnen persönlich
formulierte Entschuldigung verschiedene Grenzen überschreiten würde, sei es der Jobbeschreibung: „Dafür werde ich
nicht bezahlt“, sei es der Bearbeitungsmöglichkeiten Ihres Bausteinbescheides:
„Das kann meine Textverarbeitung nicht“
oder Ihrer persönlichen Möglichkeiten,
Verantwortung für Ihr Handeln zu kommunizieren: „Was geht mich das an,
was ich tue.“.
Kommen wir zu den zwei nicht
berücksichtigten Kindern Bertha und Charlie, gezählt Nr 3 und Nr 4; sie stehen
für Eur 194,00 und Eur 219,00.
Beginnen wir mit Charlie:
Fast vollständig normal das Jahr 2012: Ach
ja, Charlie , im Juni wird er 18 und Sie wollen wissen, ob der 11-Klässler
tatsächlich noch weiterhin zur Schule gehen und Abitur machen wird. Offenbar
geht die Schulbescheinigung nach Beginn des neuen Schuljahres ein, es erfolgt
eine Nachzahlung von 215,00 Eur und dann ist alles regulär: Plus/minus 0 für
das Jahr 2012. Geht doch.
So geht es auch im Jahr 2013 weiter,
allerdings nur bis zum Juli:
Da hat Charlie Abitur. Ihre Zahlungen werden
umgehend eingestellt. Charlie schreibt
sich unmittelbar zum Herbstsemester zum Ingenieursstudium in seinem Studienort
ein.
Mittlerweile ist er im 5. Semester. Wie gut,
dass er studiert, auch ohne, dass Sie
Ihre Leistung erbringen. Die entsprechenden Bescheinigungen liegen Ihnen
spätestens mit Schreiben vom 22.5.15 vor.
Dann fassen Sie nach, am 17. Juni:
-
Ausfüllen
der Anlage Kind für Charlie: Habe ich die noch nie ausgefüllt?
-
Fehlende
Studienbescheinigungen SoSe14 + Ws14/15. Bedeutet immerhin, dass Ws13/14 in
Ihrem Besitz ist. Da haben Sie aber auch nicht gezahlt.
(1.8.16: Noch einmal: Seit dem 22.5.15 ist
die aktuelle Bescheinigung in Ihrem Besitz. Nachforderungen für ältere
Bescheinigungen sind Schikane, um mich fertig zu machen. Nur zur Erläuterung
des Begriffes „Mitwirken“, wie Sie ihn in “fehlendes Mitwirken“ verwenden)
-
Erklärung
zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre alten Kindes: Wirklich noch nie
ausgefüllt? Noch nie gesagt, dass keine Erwerbstätigkeit vorliegt ? Nochmal feststellen,
dass eine Berufsausbildung nicht zwischendurch mal eben (1.8.2016: von Juli bis
September) absolviert wurde? Die Mitteilung „Kind ohne Ausbildungsplatz“
ausfüllen??
-
Charlies
Abiturzeugnis? Wozu? Mit der Immatrikulationsbescheinigung der staatlichen
Hochschule an seinem Studienort wissen Sie, dass einer staatlichen Behörde das
Abiturzeugnis vorgelegt wurde. Oder trauen Sie nicht einmal einer anderen
Behörde?
Sie wollen es trotzdem persönlich sehen? Schauen wir mal ein paar Monate
zurück: Charlie hat gerade vorlesungsfreie Zeit und ist hier in Hamburg, das
Abiturzeugnis liegt bei ihm in seinem Studienort. Wird einige Zeit dauern, bis
er wieder dort ist. Versuch der Abkürzung: Anruf bei seiner Schule mit der
Bitte um eine Kopie. Antwort, das geht nicht, denn das Abitur liegt einige
Jahre zurück, es hat einen schulinternen Umzug gegeben, die Dokumente liegen in
irgendwelchen Kartons, sind nicht erreichbar und ich solle den Kollegen sowieso
am Nachmittag anrufen. Nein, ich habe nicht angerufen.
Zum Semesterbeginn fährt Charlie an seinen Studienort, am 25.9. habe ich von
ihm per Mail das Zeugnis, am 29.9. geht es an Sie.
Da haben Sie längst abgelehnt, und zwar
rechtsgültig.
Damit wären wir bei Bertha,
zweitälteste von 5 Kindern, zum Glück
können wir die älteste Anna (sie studiert im 10. Semester Medizin) draußen vor lassen. Bertha studiert Modedesign in Hamburg.
Ebenfalls am 22.5. haben Sie die aktuelle
Studienbescheinigung erhalten, in der ein lückenloses Studium (7.
Hochschulsemester/ 7. Fachsemester)
bestätigt wird. Wenn Sie dann
tatsächlich weitere Studienbescheinigungen anfordern, für das 6. Semester, das 5.
Semester, das 4. Semester, das 3. Semester, das 2. Semester und das 1. Semester
( Sie schreiben Sommersemester 2012),
dann haben wir, gelinde gesagt, ein verschiedenes Verständnis darüber,
was eine Bescheinigung ist.
Ist es tatsächlich für Sie unzumutbar, die
darin enthaltene Information zu realisieren?
(1.8.2016: Auch hier geht es nur um
Schikane, um den Antragsteller zu Fall zu bringen.)
Sie haben übrigens bis zum September 2013
Berthas Ansprüche anerkannt und gezahlt.
(1.8.2016: Korrektur: Berthas Ansprüche sind
ab Dezember 2010 nicht bezahlt worden. Ich habe es nicht bemerkt. Es war das
letzte halbe Jahr im Leben mit meiner Frau.
Beim Nachrechnen in Oktober 2015 habe ich die Differenz in der Zahlung
als direkte Zahlung an die Älteste
zugeordnet, fälschlicherweise. Siehe ANmerkung am Schluß)
Bertha hat im Jahr 2011 nach der Schule,
entsprechend der Ihnen vorliegenden Bescheinigung ein Steuer-Brutto 5.775,00 Eur verdient, in den ersten 3
Monaten 2012 weitere 3.089,43 Eur. Dann hat sie das Studium aufgenommen. Ich
weiß bis heute nicht, ob diese Beträge kindergeldschädlich sind oder nicht. Sie haben die entsprechende Auskunft und
Belege bei mir angefordert, ich habe Bertha um die entsprechenden Nachweise
gebeten, sie hat sich an ihren Arbeitgeber gewandt, irgendwann hat sie diese
Dokumente zurückbekommen, am 9.9. habe ich sie von ihr erhalten, am 15.9. geht
der Brief an Sie.
Da haben Sie längst abgelehnt, und zwar
rechtsgültig.
Zurück zu 2013:
In dem Sommer ging es dann ganz schnell:
Charlie raus, denn er hatte Abitur, und nein, einen Studienplatz gibt es numal
erst im Herbst, also keine Bescheinigung. Dann Anna raus, ist 25 Jahre alt.
Sollte im Prinzip bei 4 verbleibenden keinen Unterschied machen.
Dann im Oktober 13 ist Bertha rausgenommen.
Möglicherweise habe ichs nicht mal richtig gemerkt: Die Wege der „Familien“
kasse sind unerforschlich, ich habe lange Zeit gedacht, dass es mit Ihren
Bescheiden schon seine Richtigkeit haben werde.
Und ich hatte ein Projekt, einen
Programmierauftrag, zum ersten Mal seit dem Tod meiner Frau eine weiterweisende
Perspektive bei erfolgreichem Abschluss. Wahrscheinlich habe ich nicht darauf
geachtet, wieviel Sie gerade in diesem Monat zahlen.
Das mit dem erfolgreichen Projektabschluss
hat so nicht geklappt. Als Emil mit seinen 4 Geschwistern und mir Geburtstag
feierte, lag die Nachricht auf dem Anrufbeantworter, dass meine Schwester einen
schweren Unfall erlitten hatte, lebensbedrohlich, massiv schwere
Kopfverletzung. Sie betreut meinen ohne sie hilflosen Bruder.
Familie ist nun mal nicht – wie
PolitikerInnen einer kindergeilen und elternfeindlichen Gesellschaft meinen – dort, „wo Kinder sind“ . Familie ist
dort, wo Geschwister sind, wo Eltern sind, wo Unfall ist, wo Krankheit ist, wo
pflegebedürftige Angehörige sind. Familie ist das, was man sich nicht aussuchen
kann.
Das betrifft meine Frau und uns alle, als
sie nach der Geburt des 5. Kindes an Krebs erkrankte, das betrifft meine Frau
und uns alle, als sie imJahre 2005 regelmäßig zur Pflege ihrer an Als
erkrankten Mutter nach Süddeutschland reiste, das betrifft uns alle, als sie
2009 zum zweitenmal an Krebs und auf den Tod 2011 hin erkrankt.
Und es betrifft mich, wenn meine Schwester
einen lebensbedrohenden Unfall erleidet. Und es betrifft mich und meine Kinder,
wenn es schließlich 3 Monate dauert, bis sie aus der Rehabilitation nach Haus
entlassen wird. Nein, ich habe keinen Antrag auf Erstattung für die Betreuung
zweier Kranker gestellt.
Sie haben in der Rechtsmittelbelehrung zu
Ihrem Bescheid darauf hingewiesen, dass ich ohnmächtig bin. Dass Ihr
„rechtsgültiger“ Bescheid durch das Bundesverfassungsgericht gegen meinen
Widerspruch geschützt ist. Es bedeutet, dass das Verfassungsgericht Partei für
die Behörden und gegen die wehrlosen Inhaber ihrer Ansprüche genommen hat. Die Richter als
Kumpane der Henker beschließen die Ohnmacht der Ohnmächtigen. Man nennt das
Rechtsfrieden.
Ich habe vor einiger Zeit eine Notiz
gelesen, da wurde mit Erstaunen vermerkt und beklagt, wieviele staatliche
Leistungen doch gar nicht in Anspruch genommen werden. Wie viele
Rechtsansprüche doch einfach verfallen.
Nun wollen Sie auch mich in diesen Teich der
staatlichen Krokodilstränen einspeisen.
Haben Sie sich schon einmal gefragt, wer
diese Gelder nicht in Anspruch nimmt? Schon mal gewundert, wie wenige
ordentlich verheiratete 1,27-Kind Familien auf diese Gelder verzichten, und wie
viele einzelerziehende Vielkind Elternteile das Geld nicht in Anspruch nehmen?
Könnte das vielleicht daran liegen, daß eine
5 Kinderfamilie etwas anderes ist, als eine 1,27-Kind Familie?
Denn der Umfang der Aufgaben nimmt nicht
linear, sondern massiv zu. Denn da gibt es Flaschenhals- und Chaoseffekte. Der
Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt- das war eher ein Schwall, der dazu
geschüttet wurde. Wir haben Termine gehabt, da haben meine Frau, ich und unsere
älteste Tochter als Stellvertreterin 3 Elternabende zugleich besucht. Die von den Kindern erworbenen Kompetenzen
fließen nicht als Energie in die Familie zurück: Die Kinder ziehen aus. 3
unserer Kinder haben den Führerschein. Dennoch sind alle Umzüge in Verbindung
mit dem Studienbeginn von mir gefahren worden.
Der Papierkram, Waisenrenten, Kindergeld, Anträge, Bescheinigungen,
Steuererklärung, es läuft durch einen Flaschenhals: Mich. Wenn zusätzliche
Anforderungen kommen, dann kann es sein, dass alles ins Stocken kommt. Das ist
wie auf der Autobahn, wenn der Verkehr zunimmt. Da sind Verschleißeffekte. Eine
Erfahrung nach dem Unfall meiner Schwester war, dass ich langsam geworden bin,
dass das schleunige Aufflisten, Priorisieren
und Abarbeiten von Jobs im nacheinander Wegarbeiten so nicht mehr
funktioniert.
- Gut, nehmen wir vielleicht als
Verständnishilfe die Sache mit den Adventskalendern. Die Vierte von den Fünfen studiert seit
einigen Wochen in Dresden das Fach Bauingenieur. Und die anderen wollen sich
ein Wochenende bei ihr treffen. Fahren mit Bus oder Mitfahrgelegenheit dorthin.
Schlafen in ihrem Zimmer. Als der Jüngste am Sonntagabend zurück kommt, spricht
er von Katastrophen, die vorgekommen sind, die zweite war, dass sie wegen eines
Defektes am Bus erheblich verpätet ihr Ziel erreichten, die andere war, dass
sie beim Umsteigen die Tüte mit den Adventssachen im Bus haben liegen lassen. 5
Kalender, 5 Marzipanbrote, etwas Süßigkeiten. Das ist für die Kinder bestimmt
und ist zugleich dankbares Eingedenken
an meine längst verstorbenen Eltern, an meinen Vater, der mit dem Marzipanbrot selbst Erinnerung an
seine Mutter weitergab, es ist eine Verabredung, die ich einmal im Jahr habe,
so wie ich einmal in der Woche eine Verabredung auf dem Friedhof Ohlsdorf habe.
Zu Lebzeiten meiner Frau war noch ein Tannenzweig dabei. Und den Kalender hatte
sie irgendwann selber zu zeichnen angefangen. Ein Kärtchen mit einer
Bleistiftzeichnung für jeden Tag, für 5 Kinder und einen Mann und sich.
Manchmal, selten, habe ich mitgezeichnet.
Im vergangenen Jahr hat das noch einmal die jüngste Tochter gemacht, für
die 3 noch vorhandenen Bewohner. Dieses Jahr habe ich, halbwegs in der Zeit,
die Dinge beisammen gehabt, und den Reisenden in einer Tüte mitgegeben. Sie
haben die Tüte ins Gepäcknetz getan, vergessen. Ich habe ihm keine Vorwürfe
gemacht. Habe gesagt, dass mir so etwas auch passiert ist.
Aber für mich ist es die Erfahrung, dass ich nicht mehr die Kraft habe, meine
Kinder zu erreichen, mit einem Geschenk
zu berühren, es ist das, was ich mit Ohnmacht meine. Dieses Versagen, etwas nicht zu schaffen,
irgend wie keine Hände mehr zu haben, das ist kontinuierliche Erfahrung,
tägliches Fühlen.
Vielleicht schaff ichs noch in dieser Woche
Ersatz zu schaffen, 6 Briefe zu
verschicken (einen an Schwester und Bruder) . Aus einem Begleitbrief an ein Einzelkind werden 5 Grußsätze, die
einander gleichen. Es wird halt etwas abstrakter mit 5 Kindern. Es gibt weitere
Briefe, die nicht geschrieben werden. Meine Frau hatte Verwandte, sie hatte
Freundinnen um sich. Aber ich bin mit
Ihnen beschäftigt.
Das müssen Sie alles nicht wissen. Was Sie wissen müssen, als MitarbeiterIn
einer „Familien“ kasse, (das Wort ist pervers wie Orwells
„Wahrheits“ministerium), was Sie zu wissen haben, ist allerdings, dass das Abarbeiten von
Vorgängen mit zunehmender Kinderzahl und abnehmender Elternzahl erheblich
komplexer, zeitaufwendiger und störungsanfällig wird.
Sie dürfen davon ausgehen, dass ich ausgelastet bin und keine behördliche
Beschäftigungstherapie mit Antragsformularen, Bescheinigungsforderungen und Fristsetzungen
benötige. Sie dürfen allerdings erwarten, dass Sie bei konstanten Druck das
System Familie zusammengeschossen kriegen. Und wenn Sies nicht allein schaffen,
Ihr Kollege, Ihre Kollegin im Finanzamt hilft Ihnen dabei. Die hat mein Konto
stillgelegt, meint, da wären 5.800 Eur Steuer zu pfänden, nein, die habe ich nicht verdient , aber man kann ja schon
mal schätzen und darauf pfänden. -
Sie haben, ich weiß nicht, ob Sie Beamtin oder Beamter, Angestellte oder
Angestellter sind. Ich nehme dennoch an, dass Sie bei Dienstantritt irgendein
Versprechen abgelegt haben, daß Sie nach
besten Wissen und Gewissen handeln werden.
Ich weiß nicht, ob ich in Ihrem
Sprachgebrauch als Kunde, Klient, Antragsteller, oder einfach als Idiot der
Nation vorkomme. Meine Frau und ich sind diejenigen, die mit 5 Kindern den realen Wert in die Gegenwart gestellt haben,
den Sie unter dem Motto: „Je weniger Kind ich aufziehe, desto mehr Altersbezüge
für mich“ unter sich aufteilen, und die selber den geringsten Teil davon erwarten
dürfen. Dass bei einer halbwegs angemessenen Zurechnung der Erträge der
Kindgeneration an die elterliche Investitionsleistung
das Kindergeldverfahren – und Ihr Job -
ersatzlos gestrichen werden könnten, dürfte Ihnen ja auch klar sein.
Haben Sie schon überlegt, bei welchem meiner
5 Kinder Sie Ihren Antrag auf Altersversorgung stellen? Vielleicht bei der
Ältesten, der Medizinerin, die demnächst ins Arbeitsleben eintritt? Von der
können Sie sich behandeln lassen, im Krankheitsfall. Und von deren beruflichen
Einkommen werden Sie dann einen gewaltigen Anteil kassieren als Ihren
Lebensunterhalt. Sollte meine Tochter nach einer Begründung fragen, erklären
Sie ihr einfach, dass Sie ein Teil der Hölle waren, mit der sich ihr Vater
herumschlagen mußte. Das wär doch mal
ein Antrag.
Aber Sie, - Sie - haben versprochen, dazu
beizutragen, dass meine Ansprüche auf Kindergeld von Ihrer Behörde beglichen
werden. Es gibt eine Mitwirkungspflicht
von Ihrer konkreten Person, für deren konkrete Erfüllung Sie bezahlt werden.
Und es gibt das Grundgesetz:
Artikel 6:
(1) Ehe und Familie stehen unter dem
besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Und :
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz
und die Fürsorge der staatlichen Gemeinschaft.
Wenn Sie mit Ihrem Bescheid einen seit 2013
aufgelaufenen Anspruch von 10.057 € (Stand August 2015) pauschal zerstören,
dann verstoßen Sie gegen Ihr Dienstversprechen und Sie verstoßen gegen das
Schutzversprechen des Grundgesetzes.
Eine Verhältnismäßigkeit der Mittel ist nicht
ansatzweise erkennbar. Wissen Sie was 10.000 Euro sind?
Sie hätten,
- nein es ist nicht mein Job Ihnen alternative Strafmaßnahmen
vorzuschlagen. So weit kommt es noch.
Sie haben mit Ihrem Bescheid über die Verweigerung
von 10.000 Euro die maximale Katastrophe verursacht. Das ist Handeln aus Haß.
Das ist Ihre persönliche schwere
Pflichtverletzung.
Ich lege hiermit Beschwerde bei Ihrer
Dienstaufsicht ein und fordere die Summe als Ersatz für den vorsätzlich verursachten
Schaden von Ihnen zurück.
Mein Konto ist mit 5.800,- Eur gepfändet
worden, wie oben erwähnt. Ich muß
Stornierungen und Mahnungen bezahlen. Meine Kreditkartenbank hat den
zeitweiligen Zahlungsausfall zur Kenntnis genommen.
Das Schreiben dieser Briefe mit
Dokumentation hat mehr als einen Arbeitstag gekostet.
Ich behalte mir vor auch diese Beträge
zurückzufordern.
Und dann bleibt noch eine Frage: Mit wie
vielen Menschen haben Sie das auch noch praktiziert, wie vielen alleinstehenden
Müttern oder Vätern das Geld wegen „mangelnder Mitwirkung“ entzogen? Wie vielen
Menschen, die kontinuierlich an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit operieren
und jenseits davon, haben Sie geschrieben, dass der Bescheid rechtskräftig ist,
und eine Gegenwehr laut Bundesverfassungsgericht nicht möglich? Die von Ihnen lernen, dass sie Versager sind,
„selber schuld“, und das nur noch wimmernd hinnehmen können ? Welchen Betrag
haben Sie einbehalten?
Ich bin nur noch neugierig.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage: Dokumentation von Kindergeldleistungen gegen Ansprüche 2015, 2014, 2013, 2012.
Ich muß eine Korrektur anmelden (25.7.2016): Nach dem Schriftwechsel mit
„Familien“kasse habe ich mich überzeugt, dass das Kindergeld bereits seit
12/2010 statt, wie angenommen seit 10/2013 entzogen wurde.
Die Tabellen werden damit
auf das Jahr 2010 ausgedehnt.
Der tatsächliche Fehlbetrag
beläuft sich damit auf 16.700.- Euro.
Ich hatte in den schweren
Jahren fälschlich angenommen, daß ein Betrag direkt an eine Tochter gezahlt
worden wäre. Die Spalte Bemerkung mit meiner Interpretation der Zuordnung habe
ich entsprechend aktualisiert.