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Familienkasse

Nord

 


 

 

Bundesagentur für Arbeit , Familienkasse Nord, 20069 Hamburg


Leitung

 

Ihr Zeichen: Ihre Nachricht:

Mein Zeichen :  KRM - 954999


 


 

Herrn

Ekkehard von Guenther  

 

22301 Hamburg


(Bei jeder Antwort bitte angeben )

Servicetelefon :          0800   *

Mo-Fr 08:00-18 :00 Uhr

Zahlungstermine :   0800  

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Name: Britt Grombkowski 040

Telefax:

E-Mail: Familienkasse- Nord.KRM@arbeitsagentur .de

 

 

Datum: 05. Juli 2016

 


 

 


 

 

Ihr Schreiben vom 02.05.2016 an die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

 

 

Sehr geehrter Herr von Guenther,

 

ich nehme Bezug auf die bisherige Korrespondenz.

 

Zwischenzeitlich  konnten Ihre Einspruchsverfahren abgeschlossen werden.  Ihr Anwalt,  Herr Steffen Kositzki, hat hierzu die Einspruchsentscheidungen erhalten, mit der Bitte, Ihnen die Entscheidungen der Familienkasse Nord zukommen zu lassen.

 

Ihre Beschwerde habe ich zum Anlass genommen, Ihren Kindergeldfall noch einmal voll um­ fänglich zu überprüfen. Danach stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:

 

Seit 1996 wird das Kindergeld monatlich als Steuervergütung gezahlt. Die Familienkasse handelt als Finanzbehörde. Im Steuerrecht gilt der Untersuchungsgrundsatz   88 Abgaben­ ordnung - AO). Die Familienkassen haben alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die entscheidungserheblichen Tatsachen aufzuklären . Sie bestimmen Art und Umfang der Ermittlungen 88 Abs.  1 Satz 3 AO)

 

Der oder die Kindergeldberechtigte hat nach § 93 Abs.  1 Satz 1 AO alle für die Feststellung des Sachverhaltes erheblichen Auskünfte zu erteilen. Die Mitwirkung des Antragstellers  ist unabdingbar .

 

Eine rückwirkende Festsetzung von Kindergeld kann nach einer Ablehnung wegen fehlender Mitwirkung längstens bis zu dem Monat erfolgen, der auf den Monat der Bekanntgabe des Ablehnungsbescheides folgt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofes vom 25. Juli 2001 VI R 164/98).

 


 

 


 

Seite 2:

In Ihrem Schreiben wenden Sie sich gegen die Festsetzung des Kindergeldes ab August 2015 für Ihre Kinder Bertha und Charlie.

Für Ihre Tochter Bertha begehren Sie das ausstehende Kindergeld von Dezember 2010 bis Juli 2015 und für Ihren Sohn Charlie das Kindergeld von August 2013 bis Juli 2015.

 

 

 

Kind Bertha, geboren am nn.08.1990

 

Für Ihre Tochter Bertha haben Sie mit Antrag vom 26.06.2008 unter Beifügung einer Schul­ bescheinigung - datiert bis Juli 201O - Kindergeld beantragt. Diesem Antrag wurde stattge­ geben und Kindergeld zunächst bis einschließlich Juli 2010 festgesetzt.

 

Die Familienkasse ist dann von einer Fortführung der Ausbildung Ihrer Tochter ausgegangen und hat für den Zeitraum von August 2010 bis einschließlich November 2010 das Kindergeld im Rahmen einer „Übergangszeit" (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG) an Sie weiter­ gezahlt. ,Informiert wurden Sie hierüber mit Schreiben vom 14.05 2010.

 

Mit Schreiben vom 16.11.2010 wurden Sie erneut aufgefordert, weitere Ausbildungsnach­ weise für Bertha zu erbringen. Dieser Aufforderung sind Sie nicht gefolgt. Die Kindergeld­ zahlung endete daher mit dem Monat November 2010.

 

Am 15.06.2015 reichten Sie die Studienbescheinigung für Bertha für den Zeitraum von März 2015 bis August 2015 ein.

Zu diesem Zeitpunkt hätte unter Berücksichtigung der Festsetzungsverjährungsfrist (§ 169 Abgabenordnung - AO) Kindergeld rückwirkend bis Januar 2011 festgesetzt werden können, wenn die anspruchsbegründenden Unterlagen zu diesem Zeitpunkt vorgelegen hätten.

 

Die Familienkasse forderte Sie mit Schreiben vom 17.06.2015 auf, einen entsprechenden Antrag auf Kindergeld zu stellen und die notwendigen Nachweise beizufügen.

Dieser Aufforderung sind Sie nicht nachgekommen.  Der formlos gestellte Antrag vom

15.06 .2015 wurde mit Bescheid vom 16.07.2015 wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt. Auf die Rechtsfolgen wurden Sie in diesem Bescheid ausdrücklich hingewiesen.

 

Da die anspruchsbegründenden  Unterlagen (Studien- und Einkommensnachweise)  erst nach Ablauf der Einspruchsfrist am 18.09.2015 eingereicht wurden, war eine rückwirkende Fest­ setzung des Kindergeldes leider nur noch ab August 2015 möglich.

 

Kind Charlie, geboren am nn.06.1994

 

Für Ihren Sohn Charlie haben Sie mit Antrag vom 01.05.2012 unter Beifügung einer Schul­ bescheinigung - datiert bis Juli 2012 - Kindergeld beantragt. Diesem Antrag wurde stattge­ geben und Kindergeld zunächst bis einschließlich Juli 2012 festgesetzt. Im August 2012

reichten Sie eine weitere Schulbescheinigung ein. Kindergeld wurde daraufhin bis ein­ schließlich Juli 2013 festgesetzt.

 

Über die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung ab August 2013 wurden Sie mit Bescheid vom 13.06 .2013 informiert. Nachweise ab diesem Zeitpunkt wurden von Ihnen leider nicht eingereicht.

 

Erst am 15.06.2015 legen Sie eine Studienbescheinigung von März 2015 bis August 2015 vor. Die Familienkasse forderte Sie dann mit Schreiben vom 17.06.2015 auf, einen Antrag auf Kindergeld nebst der anspruchsbegründenden  Unterlagen einzureichen.

 

 

 

- 3 -


 

Dieser Aufforderung sind Sie nicht nachgekommen.  Der formlose Antrag vom 15.06.2015 wurde mit Bescheid vom 16.07.2015 wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt. Auch in diesem Bescheid wurden Sie ausdrücklich auf die Rechtsfolgen hingewiesen.

 

Da die anspruchsbegründenden  Unterlagen (Studiennachweise)  erst nach Ablauf der Einspruchsfrist am 18.09.2015 eingereicht wurden, war eine rückwirkende Festsetzung des Kindergeldes nur ab August 2015 möglich.

 

 

Aufgrund dieser Sach- und Rechtslage ist ein Fehlverhalten der Familienkasse Nord nicht erkennbar. Für die lange  Bearbeitungsdauer im Einspruchsverfahren entschuldige ich mich ausdrücklich. Die mehrfache Kontaktaufnahme mit Ihrem Rechtsanwalt, Herrn S K, war jedoch unabdingbar.

 

Abschließend  möchte ich nochmals auf die Einspruchsentscheidungen verweisen.  Ihre Beschwerde betrachte ich damit insgesamt als unbegründet.

 

In der Anlage finden Sie noch einmal eine Aufstellung der Kindergeldzahlungen für lhre Kinder Anna, Bertha, Charlie, Doris und Emil für die Kalenderjahre 2013 bis 2015.

 

 

Anlage wie erwähnt

 

Guntram Bombor

Leiter der Familienkasse Nord


ANLAGE

 

 

01/2013

02/2013

03/2013

04/2013

05/2013

06/2013

07/2013

08/2013

09/2013

10/2013

11/2013

12/2013

Bemerkunaen

Anna

184,00

184,00

184,00

184,00

184,00

184,00 €-.

184,00

184,00

184,00

-

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Vollendung 25. Lj 9/2013

Bertha

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letzte Zahlung 11/201O; danach keine weitere Antraastelluna

Charlie

184,00

184,00

184,00

184,00

184,00

184,00

184,00

-

-

-

-

-

Ende Schule 7/2013; keine weitere Antraastelluna

Doris

190,00

190,00

190,00

190,00

190,00

190,00

190,00

184,00

184,00

184,00

184,00

184,00

 

Emil

215,00

215,00

215,00

215,00

215,00

215,00

215,00

190,00

190,00

184,00

184,00

184,00

 

 

 
2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

01/2014

02/2014

03/2014

04/2014

05/2014

06/2014

07/2014

08/2014

09/2014

10/2014

11/2014

12/2014

BemerkunQen

Anna

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Vollendung 25. Lj 9/2013

Bertha

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letzte Zahlung 1.1/201O; danach keine weitere Antraastelluna

Charlie

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Ende Schule 7/2013; keine weitere  Antraastelluna

Doris

184,00

184,00

184,00

184,00

184,00

184,00

184,00

184,00

184,00

184,00

184,00

184,00

 

Emil

184,00

184,00

184,00

184,00

184,00

184,00

184,00

184,00

184,00

184,00

184,00

184,00

 

 

 
      2014                                                               

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2015

 

 

01/2015

02/2015

03/2015

04/2015

05/2015

06/2015

07/2015

08/2015

09/2015

10/2015

11/2015

12/2015

Bemerkunaen

Anna

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Vollendung 25. Lj 9/2013

Bertha

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188,00

-

-

-

-

'

letzte Zahlung 11/201O; rückwirkende  Antragstellung wegen fehlender  Mitwirkung abgelehnt  (Bescheid vom 16.07.2015);  Neuantrag u Festsetzung ab 8/2015; Vollenduna  25. Li 8/2015

Charlie

-

-

-

-

-

-

-

188,00

188,00

188,00

188,00

188,00

Ende Schule 7/2013; rückwirkende Antragstellung wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt (Bescheid vom 16.07.2015); Neuantrag u Festsetzuna ab 8/2015

Doris

188,00

188,00

188,00

188,00

188,00

188,00

188,00

194,00

188,00

188,00

188,00

188,00

Nachzahlung der KG Erhöhuno am 20.10.2015

Emil

 

188,00

188,00

188,00

188,00

188,00

188,00

188,00

219,00

184,00

184,00

184,00

184,00

Nachzahlung der KG Erhöhuna am 20.10.2015